Wohnen, mitbestimmen und mitwirken

    Bewohnerbeirat 
     

    Die Bewohner der Wohnstätten sollen in ihrem Wohnhaus mitbestimmen und mitwirken können. In einer großen Wohnstätte können natürlich nicht alle mitreden. Darum gibt es ein Gesetz, dass Wohn- und Teilhabegesetz. Dieses schreibt vor, dass die Bewohner Menschen wählen, die für sie sprechen. Das ist der Bewohnerbeirat. In der Lebenshilfe Aachen gibt es für jede Wohnstätte einen eigenen Bewohnerbeirat.

    Der Bewohnerbeirat wird alle 4 Jahre von allen Bewohnern einer Wohnstätte gewählt.

    Aufgabe des Bewohnerbeirates ist es:

    • Alle Rechte der Bewohner in der Wohnstätte gegenüber der Leitung zu vertreten.
    • Alle Bewohner über seine Arbeit zu informieren.
    • Mitzubestimmen, was für Freizeitangebote gemacht werden, was es zu Essen und zu Trinken gibt und wie die Hausordnung aussieht.
    • Die Hausleitung gibt dem Bewohnerbeirat wichtige Informationen und hört sich seine Meinung zu vielen anderen Dingen an.

    BeWo-Beirat

    Auch die Betreuten im ambulant Betreuten Wohnen, dem BeWo, haben einen Rat. Den BeWo-Beirat.

    Der BeWo-Rat wird alle 4 Jahre von allen Betreuten im BeWo gewählt.

    Aufgabe des BeWo-Rates ist es:

    • Alle Rechte der Betreuten im BeWo gegenüber der Leitung zu vertreten.
    • Alle Betreuten im BeWo über seine Arbeit zu informieren.
    • Mitzubestimmen, was für gemeinsame Freizeitangebote gemacht werden.
    • Die BeWo-Leitung gibt dem BeWo-Rat wichtige Informationen und hört sich seine Meinung zu vielen anderen Dingen an.

    Lebenshilfe Aachen e.V.
    Adenauerallee 38
    52066 Aachen
    Tel. 02 41 / 4 13 44 54 -0

    Diese Website ist in "Einfacher Sprache" verfasst. Damit der Text leichter zu lesen ist, schreiben wir nur von Männern. Frauen sind natürlich auch gemeint. Ein Beispiel: Der Vorsitzende meint genauso die Vorsitzende. Mehr zu Einfache Sprache.
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